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Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Mit dem Kauf von Aktien wird der Aktionär somit Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft.
Die Rechte der Aktie können der Form nach als Nennwert oder als Stückwert verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht die Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwerts dem Anteil am Grundkapital. Stückaktien sind nennwertlos. Dem Anteil am Grundkapital entspricht der prozentuale Anteil der Aktienstücke.
Alle Aktien zusammen repräsentieren das Grundkapital.
Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Die Aktie wird über zwei Werte definiert.
An der Börse wird sie über den Kurswert definiert. Der Kurswert ist der Preis, der sich im Laufe eines Handelstages ständig aufgrund von Angebot und Nachfrage bildet. Der Kurswert entspricht dem Marktwert.
Wesentlich für eine Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung ist jedoch der Unternehmenswert der Aktie. Der Unternehmenswert entspricht dem wirtschaftlichen Wert des Unternehmens geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Dieser Wert muss vom Anleger selbst ermittelt werden.
Es gibt unterschiedliche Arten von Aktien. Sie unterscheiden sich nach Kriterien, wie Stimmrecht, Übertragbarkeit oder Emissionszeitpunkt.
Weitere Unterscheidungsmerkmale sind Bedeutung oder Höhe der Kapitalisierung.
InvestorenLegende Peter Lynch unterscheidet Aktien nach deren Charakter. Der Charakter einer Aktie hat einen entscheidenden Einfluss auf das Verhalten und den Kursverlauf einer Aktie. Durch eine klare Einordnung der Aktie lässt sich eine erfolgreichere Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung treffen.